Die globale Finanzkrise, deren Auswirkungen sowohl im europäischen Raum als auch auf anderen Kontinenten spürbar sind, macht alen voran auch finanzielle Vorsorgemaßnahmen nötig. Wichtig ist hier zu beachten, dass man sich auf keinen Fall auf die staatliche Einlagensicherung verlassen sollte.
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Kunden im Falle der Zahlungsunfähigkeit seitens der Bank bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Die Werte, die diesen Betrag übersteigen, kommen in einen Sicherungsfond. Die meisten deutschen Kreditinstitute sind Mitglieder in diesem Fond. Eine gesetzliche Regelung sieht vor, dass das Guthaben eines Kunden bei der Einlagensicherung ab Januar 2011 bis zu 100.000 Euro beträgt. Die bis dahin geltende Selbstbeteiligung der Anleger von 10 Prozent entfällt. Ferner ist festgesetzt, dass die schließenden Kreditinstitute das verwaltete Geld schnelle an die Kunden auszahlen müssen.
Der Notversorgungsplan sieht vor, dass die Geldauszahlungen nur beschränkt erfolgen und die Konten gesperrt werden. Finanzexperten raten dazu, das Geld auf Tagesgeldkonten bei mehreren Banken zu lagern. Dadurch sei eine flexible Reaktion möglich.
Mit diesen Vorkehrungen ist die Pleite einer Bank für Anleger wenig problematisch – zumindest so lange es nur einzelne Banken betrifft. Anders sieht es da bei einem Finanzkollaps aus, der mehrere Banken einschließt. Die finanziellen Reserven des Staates (falls man dies überhaupt so nennen kann) reichen dann in keinem Fall aus, um die verlorenen Beträge abzudecken. Der einzige Ausweg wäre in diesem Fall frisches Geld von der Zentralbank. Dies würde dann allerdings zu massiver Geldentwertung führen – noch bevor die Beträge ausbezahlt werden können.
Darüber hinaus sollte man immer berücksichtigen, dass eine Einlagensicherung keinesfalls vor Hyperinflation oder Währungsreform schützen wird. Daher sind Sachwert oder ggf. eine Bargeldreserve (für in naher Zukunft benötgite Beträge) auf jeden Fall vorzuziehen.