Für Unternehmen ist es Pflicht, einen Erste-Hilfe-Schrank zu besitzen. Dieser enthält alle notwendigen Produkte, um im Notfall selbsttätig agieren zu können. Die Industrienorm DIN 13 169 gibt vor, welche Inhalte der Schrank aufweisen muss. Für die Feuerwehr oder Monteure gelten andere DIN-Normen für die Füllung des Schrankes. Die DIN 13169 besagt, dass folgende Inhalte im Medizinschrank vorhanden sein müssen:
Verbandtücher 60 x 80 Zentimeter
Verbandpäckchen klein
Verbandpäckchen mittel
Verbandpäckchen groß
WS-elastische Binden 4 Meter x 6 Zentimeter
WS-elastische Binden 4 Meter x 8 Zentimeter
WS-Fixierbinden 4 Meter x 6 Zentimeter
WS-Fixierbinden 4 Meter x 8 Zentimeter
Augenkompressen
Kompressen, einzeln, 10 x 10 Zentimeter
Dreiecktücher
Kälte-Sofortkompressen
Druckverschlussbeutel
Pflaster
Strips
Fingerkuppenverbände
PE-Druckverschlussbeutel 30 x 40 cm
Erste-Hilfe-Schere 19 cm DIN 58279-B190
Stück Vinylhandschuhe DIN EN 455
Anleitung zur Ersten Hilfe
Beatmungsgerät
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bieten sich zudem Kenntnisse der Erste Hilfe an, die bei schweren Verletzungen greifen. Erste-Hilfe-Kurse helfen nicht nur in Krisenzeiten. Im Alltag sind sie für die Rettung von Dritten nötig. Beim Roten Kreuz finden Interessierte einen Ansprechpartner für das Training der Ersten Hilfe. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Weiterbildungsmaßnahmen anzubieten. Daneben bedürfen Maßnahmen für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten einer Schulung. Im Notfall muss eine Verbindung zu außerbetrieblichen Stellen gegeben sind. Der Arbeitgeber benennt einen verantwortlichen Mitarbeiter, der alle diese Vorkehrungen im Blick behält. In § 10 des Arbeitsschutzgesetzes sind die Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz verankert.