In der Wirtschaftskrise ist es nichts Ungewöhnliches, dass Mitarbeiter vermehrt Kündigungen erhalten und Existenzen auf dem Prüfstand stehen. Ein Ausweg für finanzielle Einbußen kann die private Arbeitslosenversicherung sein. Diese bietet Zusatzleisten zu den staatlichen Angeboten von der Agentur für Arbeit. Jeder Arbeitslosengeldempfänger erhält 60 Prozent des Nettogehaltes als Arbeitslosengeld I. Beim Erhalt von Hartz IV sinkt die monatliche Absicherung weiter. Die private Absicherung ist seit den 1990er Jahren in Kraft. Der erste Blick auf die zusätzlichen Leistungen ist verführerisch, doch bedarf es einer genauen Rechnung, ob sich die Investitionen rentieren. Die Versicherungen sind darauf angelegt, die Differenzen zwischen dem Arbeitslosengeld und dem letzten Gehalt zu begleichen. Dennoch sieht die Realität mitunter anders aus. Die Stiftung Warentest prüfte vor ein paar Jahren bereits das Preis-Leistungsverhältnis verschiedener Versicherungsanbieter und stellte deutliche Mängel einiger Anbieter heraus. Der Bedarfsfall richtete sich in der Regel nach dem Kündigungsgrund, sodass eine selbst verschuldete Kündigung nicht als gültig für den Leistungsbezug anerkannt wird.
In der Regel ist ein Versicherungszeitraum von zwei Jahren nötig, um eine Leistung im Falle der Arbeitslosigkeit beanspruchen zu können. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist ein Versicherungsschutz meist gar nicht möglich. Es empfiehlt sich daher, genau die Konditionen der privaten Versicherung zu prüfen. Das Kleingedruckte in den Verträgen gibt Aufschluss über die Höhe des Versicherungsalters sowie alle Eventualitäten, ab wann ein Leistungsbezug nicht möglich ist. Eine Alternative und von vielen bevorzugte Variante ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Kann man die Arbeit aufgrund einer Krankheit nicht mehr ausführen, greift diese Versicherung ein. Geldanlagen sind eine andere Option, um eine finanzielle Rücklage zu schaffen.