Der Sommer ist die Zeit, in der die meisten Deutschen Urlaub im Ausland machen. Viele sparen für diese Wochen bereits ein Jahr im voraus, um sich die Auszeit finanziell leisten zu können. Bucht man früh, spart man oft bei den Flug- und Übernachtungskosten. Doch gerade der Rücktritt von einer Reise kann teuer werden. Auch wenn durch Krankheit oder andere Unpässlichkeiten die Reise verschoben werden muss, kommen meist hohe Kosten auf einen zu. Dabei kann jeder dieser Krise durch einige Kenntnisse der Rechtslage vorbeugen.
Doch unter welchen Voraussetzungen kann man von einer Reise zurücktreten? Ein Reisender ist nie verpflichtet, die gebuchte Reise auch anzutreten. Er kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, muss dabei auch nicht den vollen Reisepreis zahlen. Allerdings kann der Reiseveranstalter eine finanzielle Entschädigung verlangen. Diese richtet sich nach dem Grund für den Rücktritt. Bei höherer Gewalt wie Bürgerkriegen oder Naturkatastrophen muss der Reisende grundsätzlich keine Entschädigung zahlen. Ferner gilt diese Regelung, wenn sich der Reisepreis beim Abschließen des Vertrages um mehr als 5 Prozent erhöht. Hier kann man auch vom Veranstalter alle bisher gezahlten Leistungen zurückfordern. Ein kostenfreier Reiserücktritt ist auch möglich, wenn unter Androhung eines Rücktritts und Erteilung einer Frist kein Sicherungsschein vom Veranstalter beim Reisenden eingegangen ist. Dann darf auch ein Schadensersatz sowie der Rücktritt vom Vertrag durch den Reisenden verlangt werden.
In der Regel legt der Veranstalter vorab die Konditionen für den Reiserücktritt fest. Die Entschädigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Abweichungen davon sollte man nicht unterzeichnen. Für Umbuchungen gelten nochmal besondere Vorgaben. Denn diese darf der Veranstalter nicht wie Stornierungen behandeln.